July 2026
Paartherapie
21.07.26 11:13 eingefügt in: Psychotherapie | Information
Nachdem in der letzten Zeit mehrere Anfragen bzgl. Paartherapie aufgelaufen sind, soll dazu das folgende Statement abgegeben werden:
Paartherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die einer Paartherapie zugrunde liegenden Problematiken haben in den allermeisten Fällen zunächst nicht den Charakter einer krankheitswertigen Störung im Sinne des ICD-10. Darum übernehmen die Krankenkassen auch keine Kosten für diese Art der Therapie.
Daher ist Paartherapie eine Selbstzahlerleistung, die bei entsprechenden Praxen in Anspruch genommen werden kann.
Entsprechende Stundensätze liegen zwischen ca. 150 Euro für die Einzelstunde bis ca. 300 Euro für eine Doppelstunden.
Paartherapie erfordert in der Regel darüber hinaus eine entsprechende fachliche Qualifikation.
Hierzu gehört der Diplom- oder Master-Abschluss in Psychologie sowie eine fachlich anerkannte Weiterbildung in Paartherapie.
Von selbsternannte "Coaches" ohne ausreichende fachliche Qualifikation, die vor allem auf sozialen Medien ihre Dienste anbieten, sollten sie daher am besten Abstand nehmen.
Seriöse Anbieter von Paarberatung können auch Beratungsstellen der kirchlichen Träger (vor allem Caritas und Diakonie) sein.
Die dort beschäftigten Berater/innen haben in der Regel auch eine ausreichende Ausbildung, Kompetenz sowie Erfahrung.
Paartherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die einer Paartherapie zugrunde liegenden Problematiken haben in den allermeisten Fällen zunächst nicht den Charakter einer krankheitswertigen Störung im Sinne des ICD-10. Darum übernehmen die Krankenkassen auch keine Kosten für diese Art der Therapie.
Daher ist Paartherapie eine Selbstzahlerleistung, die bei entsprechenden Praxen in Anspruch genommen werden kann.
Entsprechende Stundensätze liegen zwischen ca. 150 Euro für die Einzelstunde bis ca. 300 Euro für eine Doppelstunden.
Paartherapie erfordert in der Regel darüber hinaus eine entsprechende fachliche Qualifikation.
Hierzu gehört der Diplom- oder Master-Abschluss in Psychologie sowie eine fachlich anerkannte Weiterbildung in Paartherapie.
Von selbsternannte "Coaches" ohne ausreichende fachliche Qualifikation, die vor allem auf sozialen Medien ihre Dienste anbieten, sollten sie daher am besten Abstand nehmen.
Seriöse Anbieter von Paarberatung können auch Beratungsstellen der kirchlichen Träger (vor allem Caritas und Diakonie) sein.
Die dort beschäftigten Berater/innen haben in der Regel auch eine ausreichende Ausbildung, Kompetenz sowie Erfahrung.
Schließtag 22.07.2026
20.07.26 08:11
Am Mittwoch, den 22.07.2026 ist die Praxis wegen eines externen Termins mit noch nicht absehbarer Dauer geschlossen.
Konsiliarberichte
15.07.26 08:47 eingefügt in: Psychotherapie | Information
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgenden Umstand hin:
Für die ordnungsgemäße Beantragung einer Psychotherapie ist zwingend ein Konsiliarbericht des behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen in der Praxis zu gegebener Zeit ausgehändigt und sollen in der Haus- oder Facharztpraxis ausgefüllt und danach zurückgebracht werden.
Es gibt immer einmal wieder Fälle, in denen von den vier Seiten des Konsiliarberichts nur eine Seite ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wurde. Bitte kontrollieren Sie dies direkt vor Ort und lassen Sie fehlende Angaben unmittelbar nachtragen. Die vier Seiten des Konsiliarberichts haben unterschiedliche Adressaten - daher reicht es nicht, wenn nur die erste Seite ausgefüllt wird.
Sollte Ihnen auch nicht nachvollziehbaren Gründen das Ausstellen des Konsiliarberichts (wie unlängst in einem Fall hier passiert) verweigert werden, bitte ich um umgehende Mitteilung. Haus- oder Fachärzte können zwar innerhalb des Konsiliarberichts Bedenken aus somatischer Sicht formulieren oder bestimmte Auflagen erteilen, sie dürfen Ihnen jedoch nicht die Ausstellung des Berichts komplett verweigern, weil diese Ärzte in ihrer persönlichen Haltung der Meinung sind, der betreffende Patient bräuchte eigentlich gar keine Psychotherapie. Zögern Sie in in solchen Fällen nicht, direkten Kontakt mit der Landesärztekammer in Stuttgart aufzunehmen und ein solches Fehlverhalten dort zur Kenntnis zu bringen.
Für die ordnungsgemäße Beantragung einer Psychotherapie ist zwingend ein Konsiliarbericht des behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen in der Praxis zu gegebener Zeit ausgehändigt und sollen in der Haus- oder Facharztpraxis ausgefüllt und danach zurückgebracht werden.
Es gibt immer einmal wieder Fälle, in denen von den vier Seiten des Konsiliarberichts nur eine Seite ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wurde. Bitte kontrollieren Sie dies direkt vor Ort und lassen Sie fehlende Angaben unmittelbar nachtragen. Die vier Seiten des Konsiliarberichts haben unterschiedliche Adressaten - daher reicht es nicht, wenn nur die erste Seite ausgefüllt wird.
Sollte Ihnen auch nicht nachvollziehbaren Gründen das Ausstellen des Konsiliarberichts (wie unlängst in einem Fall hier passiert) verweigert werden, bitte ich um umgehende Mitteilung. Haus- oder Fachärzte können zwar innerhalb des Konsiliarberichts Bedenken aus somatischer Sicht formulieren oder bestimmte Auflagen erteilen, sie dürfen Ihnen jedoch nicht die Ausstellung des Berichts komplett verweigern, weil diese Ärzte in ihrer persönlichen Haltung der Meinung sind, der betreffende Patient bräuchte eigentlich gar keine Psychotherapie. Zögern Sie in in solchen Fällen nicht, direkten Kontakt mit der Landesärztekammer in Stuttgart aufzunehmen und ein solches Fehlverhalten dort zur Kenntnis zu bringen.
Ein schwarzer Tag
11.07.26 16:58 eingefügt in: Psychotherapie | Information
Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen der Koalition (abzüglich 9 AbweichlerInnen) und den Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken sowie der AfD das GKV-Kaputtspargesetz beschlossen. Es wurden dabei sämtliche Proteste und Widerstände von nahezu allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen komplett ignoriert. Der parlamentarische Prozess ist methodisch äußerst fragwürdig, das Ergebnis eine inhaltliche Vollkatastrophe.
Meine persönliche Haltung dazu entspricht vollumfänglich dem Inhalt der Rede der Vorsitzenden der Bundestagsfraktion meiner Partei:
Meine persönliche Haltung dazu entspricht vollumfänglich dem Inhalt der Rede der Vorsitzenden der Bundestagsfraktion meiner Partei:
Aufschub abgelehnt
10.07.26 07:13 eingefügt in: Psychotherapie | Information
In einer gestrigen Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Klage zweier Abgeordneter der Grünen sowie der Linken abgelehnt, die die Verschiebung der für heute geplanten Abstimmung über die sog. "Gesundheitsreform" gefordert hatten.
Somit kann Frau Bundesgesundheitsministerin Warken leider heute sehr wahrscheinlich ihr Kaputtspar-Paket gegen alle Widerstände und vollständig an der Realität vorbei durchbringen und damit der Zukunft der ambulanten ärztlichen wie psychotherapeutischen Versorgung nicht unerheblichen Schaden zufügen.
Interessierte können die Abstimmung im Bundestag live verfolgen.
Somit kann Frau Bundesgesundheitsministerin Warken leider heute sehr wahrscheinlich ihr Kaputtspar-Paket gegen alle Widerstände und vollständig an der Realität vorbei durchbringen und damit der Zukunft der ambulanten ärztlichen wie psychotherapeutischen Versorgung nicht unerheblichen Schaden zufügen.
Interessierte können die Abstimmung im Bundestag live verfolgen.
Zwischenerfolg
10.07.26 07:07 eingefügt in: Psychotherapie | Information
Gestern hat das Landessozialgericht Berlin in einer Eilentscheidung der Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen die Kürzung der Psychptherapie-Honorare zum 01.04.2026 vorläufig im Rahmen eines Eilbeschlusses stattgegeben. Das Gericht folgt in der Begründung der Argumentation der KBV, dass erhebliche methodische Zweifel an den entsprechenden Berechnungsgrundlagen bestehen. Der Sofortvollzug des Kürzungsbeschlusses wird damit zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt.
Quelle: KBV-Mittelung von 09.07.2026
Kommentar:
Bleibt zu hoffen, dass das LSG Berlin auch in seiner endgültigen Entscheidung bei dieser Linie bleibt und den Erweiterten Bewertungsausschuss damit in seine Schranken verweist.
Quelle: KBV-Mittelung von 09.07.2026
Kommentar:
Bleibt zu hoffen, dass das LSG Berlin auch in seiner endgültigen Entscheidung bei dieser Linie bleibt und den Erweiterten Bewertungsausschuss damit in seine Schranken verweist.
YT-Video Dr. Laura Dalhaus
08.07.26 12:46 eingefügt in: Psychotherapie | Information
Um sich noch einmal die volle Tragweite der anstehenden sog. "Gesundheitsreform" vor Augen zu führen, empfehle ich an dieser Stelle nachdrücklich ein sehr gelungenes Video der geschätzten Kollegin Dr. Laura Dalhaus, die sich schon sehr lange kritisch mit Themen der Gesundheitspolitik beschäftigt und hier aus (nicht nur) hausärztlicher Sicht das Thema in ihrem aktuellen Podcast kommentiert:
