Zwischenerfolg

Gestern hat das Landessozialgericht Berlin in einer Eilentscheidung der Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen die Kürzung der Psychptherapie-Honorare zum 01.04.2026 vorläufig im Rahmen eines Eilbeschlusses stattgegeben. Das Gericht folgt in der Begründung der Argumentation der KBV, dass erhebliche methodische Zweifel an den entsprechenden Berechnungsgrundlagen bestehen. Der Sofortvollzug des Kürzungsbeschlusses wird damit zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt.

Quelle:
KBV-Mittelung von 09.07.2026

Kommentar:
Bleibt zu hoffen, dass das LSG Berlin auch in seiner endgültigen Entscheidung bei dieser Linie bleibt und den Erweiterten Bewertungsausschuss damit in seine Schranken verweist.
RapidWeaver Icon

Made in RapidWeaver