Psychotherapie
Vortrag: Kneipp und Psychotherapie
14.04.26 10:56
Am Dienstag, den 21.04.2026 um 19.30 Uhr werde ich im Kurhaus Bad Mergentheim einen Vortrag zur Anwendung der Kneipp'schen Prinzipien in der ambulanten und stationären Psychotherapie für den Kneipp-Verein Bad Mergentheim halten.
Schauen Sie bei Interesse gerne herein!
Schauen Sie bei Interesse gerne herein!
FN-Artikel erschienen
06.04.26 07:50
In ihrer Ausgabe vom 04.04.2026 haben die Fränkischen Nachrichten über die Honorarkürzungen für Psychotherapeuten berichtet.
Der Artikel von Simon Retzbach, zu dem ich auch ein Statement abgegeben haben, kann hier eingesehen werde.
Der Artikel von Simon Retzbach, zu dem ich auch ein Statement abgegeben haben, kann hier eingesehen werde.
Eilmeldung
01.04.26 07:33
EILMELDUNG
In einer bislang beispiellosen und weithin als „historisch“ bezeichneten Entscheidung haben führende Vorstände von sechs gesetzlichen Krankenkassen angekündigt, aus Gründen der Solidarität und der Gerechtigkeit, freiwillig 4,5 % ihres Jahreseinkommens in einen Sondertopf zur Unterstützung der psychotherapeutischen Versorgung einzuzahlen. Das sind bei Einkommen um 300.000 € hohe fünfstellige Beträge.
Hintergrund sei – so heißt es aus Kreisen der Kassen – die zuletzt beschlossene Absenkung der Vergütung im psychotherapeutischen Bereich ab dem 1.4.2026. Man wolle „ein Zeichen setzen“ und „Verantwortung übernehmen“.
Insider berichten, dass sich weitere Vorstände anschließen wollen. In Summe könnte so schon jetzt ein mittlerer sechsstelliger Betrag für die psychotherapeutische Versorgung zusammenkommen.
In ersten Reaktionen aus Fachkreisen wird diese Initiative als „überraschend großzügig“ und „starkes Signal gelebter Solidarität“ gewertet. Besonders hervorgehoben wird, dass die Initiative freiwillig und ohne politischen Druck erfolgt sei.
Ein Sprecher der Initiative formulierte es so:
„Wenn schon 4,5 %, dann für alle. Und bei der Höhe unserer Gehälter können wir das leicht stemmen."
Beobachter weisen allerdings darauf hin, dass ein derart ausgeprägtes Maß an Solidarität im Gesundheitswesen bisher einzigartig sei. Ob sich dieses Modell auch in den kommenden Quartalen wiederholt wird, bleibt abzuwarten.
Kommentar:
Toll. Als wir das gehört haben, waren wir völlig gerührt. Es reicht sicherlich nicht aus, um die Verluste in unseren Praxen vollständige auszugleichen. Aber es ist eine noble Geste, die hoffentlich Schule macht und über den 01.04.26 hinaus Bestand hat!
Wenn Sie das wirklich geglaubt haben, sind Sie leider auf einen April-Scherz hereingefallen …
In einer bislang beispiellosen und weithin als „historisch“ bezeichneten Entscheidung haben führende Vorstände von sechs gesetzlichen Krankenkassen angekündigt, aus Gründen der Solidarität und der Gerechtigkeit, freiwillig 4,5 % ihres Jahreseinkommens in einen Sondertopf zur Unterstützung der psychotherapeutischen Versorgung einzuzahlen. Das sind bei Einkommen um 300.000 € hohe fünfstellige Beträge.
Hintergrund sei – so heißt es aus Kreisen der Kassen – die zuletzt beschlossene Absenkung der Vergütung im psychotherapeutischen Bereich ab dem 1.4.2026. Man wolle „ein Zeichen setzen“ und „Verantwortung übernehmen“.
Insider berichten, dass sich weitere Vorstände anschließen wollen. In Summe könnte so schon jetzt ein mittlerer sechsstelliger Betrag für die psychotherapeutische Versorgung zusammenkommen.
In ersten Reaktionen aus Fachkreisen wird diese Initiative als „überraschend großzügig“ und „starkes Signal gelebter Solidarität“ gewertet. Besonders hervorgehoben wird, dass die Initiative freiwillig und ohne politischen Druck erfolgt sei.
Ein Sprecher der Initiative formulierte es so:
„Wenn schon 4,5 %, dann für alle. Und bei der Höhe unserer Gehälter können wir das leicht stemmen."
Beobachter weisen allerdings darauf hin, dass ein derart ausgeprägtes Maß an Solidarität im Gesundheitswesen bisher einzigartig sei. Ob sich dieses Modell auch in den kommenden Quartalen wiederholt wird, bleibt abzuwarten.
Kommentar:
Toll. Als wir das gehört haben, waren wir völlig gerührt. Es reicht sicherlich nicht aus, um die Verluste in unseren Praxen vollständige auszugleichen. Aber es ist eine noble Geste, die hoffentlich Schule macht und über den 01.04.26 hinaus Bestand hat!
Wenn Sie das wirklich geglaubt haben, sind Sie leider auf einen April-Scherz hereingefallen …
Pressetermin
30.03.26 06:30
Im Zuge der Proteste gegen die geplanten Kürzungen der Psychotherapie-Honorare zum 01.04.2026 haben die Fränkischen Nachrichten in unserer Praxis um eine Stellungnahme zu den Maßnahmen angefragt. Über dieses Engagement der Lokalpresse sind wir sehr erfreut und haben einem Interview zugestimmt.
Am heutigen Montag, den 30.03.2026 wird es einen Pressetermin geben, bei dem wir Gelegenheit haben, die Sicht der psychotherapeutischen Seite vorzutragen, damit in den nächsten Tagen in den Fränkischen Nachrichten darüber berichtet werden kann.
Wir hoffen, dass damit unseren Anliegen auf noch breiterer Front in die Öffentlichkeit getragen werden kann.
Gleichzeitig kündigt sich neues Ungemach an: Für den heutigen Tag ist die Bekanntgabe der ersten Ergebnisse der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums geplant, die weitere Maßnahmen erarbeiten soll, um die Krankenkassen zu entlasten.
Am heutigen Montag, den 30.03.2026 wird es einen Pressetermin geben, bei dem wir Gelegenheit haben, die Sicht der psychotherapeutischen Seite vorzutragen, damit in den nächsten Tagen in den Fränkischen Nachrichten darüber berichtet werden kann.
Wir hoffen, dass damit unseren Anliegen auf noch breiterer Front in die Öffentlichkeit getragen werden kann.
Gleichzeitig kündigt sich neues Ungemach an: Für den heutigen Tag ist die Bekanntgabe der ersten Ergebnisse der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums geplant, die weitere Maßnahmen erarbeiten soll, um die Krankenkassen zu entlasten.
Notwendigkeitsbescheinigungen
26.03.26 12:23
In der jüngsten Zeit erreichten uns eine Reihe von Anfragen, bei denen es darum ging, dass teilweise verzweifelte Eltern für die bevorstehende Aufnahme in den Eltern-Kind-Bereich einer hiesigen Klinik um die Ausstellung einer entsprechenden Notwendigkeitsbescheinigung für sich selbst geben haben. Es sei ihnen so von Seiten der besagten Klinik mitgeteilt worden und sie seien aufgefordert worden, sich an Psychotherapeuten/innen oder Psychiater/innen zu wenden.
Eine solche Bescheinigung setzt einen bereits länger andauernden ambulanten Therapieprozess voraus, bei dem an einem bestimmten Punkt die Entscheidung getroffen wird, dass der ambulante Rahmen nicht mehr ausreichend für die Behandlung der vorliegenden Problematik ist. Diese Voraussetzungen ist in den genannten Fällen nicht gegeben. Es besteht darüber hinaus auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Sprechstundentermins die Notwendigkeit im in aller Regel sehr knappen Zeitrahmen abzuschätzen.
Darüber hinaus ist aus fachlicher Sicht mehr als fraglich, warum in einem solchen Fall die Kosten übernommen werden sollen, wenn zuvor noch nicht einmal eine ambulante Behandlung in Anspruch genommen wurde. Die alleinige Begründung, das Kind doch nicht alleine in die Klinik gehen lassen zu können, reicht unserer Erfahrung nach nicht aus.
Aus diesem Grund unser klares Statement:
Wir lassen uns auf diese Weise nicht zu Erfüllungsgehilfen dieser Klinik instrumentalisieren!
Wir bitten Sie daher, von solchen Anfragen Abstand zu nehmen.
Eine solche Bescheinigung setzt einen bereits länger andauernden ambulanten Therapieprozess voraus, bei dem an einem bestimmten Punkt die Entscheidung getroffen wird, dass der ambulante Rahmen nicht mehr ausreichend für die Behandlung der vorliegenden Problematik ist. Diese Voraussetzungen ist in den genannten Fällen nicht gegeben. Es besteht darüber hinaus auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Sprechstundentermins die Notwendigkeit im in aller Regel sehr knappen Zeitrahmen abzuschätzen.
Darüber hinaus ist aus fachlicher Sicht mehr als fraglich, warum in einem solchen Fall die Kosten übernommen werden sollen, wenn zuvor noch nicht einmal eine ambulante Behandlung in Anspruch genommen wurde. Die alleinige Begründung, das Kind doch nicht alleine in die Klinik gehen lassen zu können, reicht unserer Erfahrung nach nicht aus.
Aus diesem Grund unser klares Statement:
Wir lassen uns auf diese Weise nicht zu Erfüllungsgehilfen dieser Klinik instrumentalisieren!
Wir bitten Sie daher, von solchen Anfragen Abstand zu nehmen.
Honorarkürzungen - die Zweite
23.03.26 09:22
Die Maßnahmen gegen die geplante Kürzung der Psychotherapie-Honorare um 4.5% zum 01.4.2026 nehmen Fahrt auf:
In der Zwischenzeit versuchen etwa die Krankenkassen durch irreführende Informationen, die Maßnahme, die in erster Linie der Entlastung der Krankenkassen dienen soll, ein falsches Bild der Realität zu zeichnen. Bitte fallen Sie nicht auf diese Art der Falschinformation herein, die Ihnen etwa versucht weiszumachen, dass die PT-Honorare zuletzt bereits deutlich angehoben worden seien. Wahr ist vielmehr:
Die angedrohte Kürzung der PT-Honorare wird darüber hinaus kurz-, mittel- und längerfristig ernstzunehmende Folgen haben:
Bedenken Sie abschließend auch noch folgende verquere Logik:
Im Jahr 2025 beruhte eine nicht unerhebliche Anzahl von Krankschreibungen auf psychischen Problematiken. Die Regierungsparteien sind sich einig, dass in Deutschland zu wenig gearbeitet wird. Ist es dann logisch, Betroffenen die psychotherapeutischen Möglichkeiten zu restringieren, mittel- bis längerfristig wieder ins Erwerbsleben einzusteigen?
Wir hoffen auch auf Ihre Unterstützung in dieser Sache!
- Die gestartete Online-Petition hat mittlerweile (Stand 23.03.26 - 9.25 Uhr) fast 457.000 Unterschriften sammeln können.
- In den letzten Tagen fanden eine Reihe von Protestveranstaltungen in deutschen Großstädten statt, die auch die Aufmerksamkeit der Medien erreichen haben. So hat z.B. das WDR-Politmagazin Westpol der Thematik einen Beitrag in seiner Ausgabe vom 22.03.26 gewidmet.
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Klage gegen die geplante Honorarkürzung eingereicht.
In der Zwischenzeit versuchen etwa die Krankenkassen durch irreführende Informationen, die Maßnahme, die in erster Linie der Entlastung der Krankenkassen dienen soll, ein falsches Bild der Realität zu zeichnen. Bitte fallen Sie nicht auf diese Art der Falschinformation herein, die Ihnen etwa versucht weiszumachen, dass die PT-Honorare zuletzt bereits deutlich angehoben worden seien. Wahr ist vielmehr:
- Psychotherapeuten/innen sind in Deutschland immer noch die am schlechtesten bezahlte Facharzt-Gruppe.
- Die angesprochene zuletzt stattgehabte Steigerung der PT-Honorare in den letzten Jahren, insbesondere seit 2024, deckt nicht einmal den Betrag der entsprechenden Inflationsrate ab.
- Die geplante Kürzung der PT-Honorare bedeutet de facto eine Rücknahme der Erhöhung der Orientierungswerte von 2024 und 2025 bei überproportional gestiegenen Lebenshaltungs- und Betriebskosten.
Die angedrohte Kürzung der PT-Honorare wird darüber hinaus kurz-, mittel- und längerfristig ernstzunehmende Folgen haben:
- Junge Kollegen/innen, die sich noch im Studium befinden, werden sich fragen, ob angesichts dieser Zustände ein anderer Tätigkeitsbereich mit besserer Entlohnung (z.B. Arbeits-/Betriebs-/Organisationspsychologie) geeigneter für sie ist.
- Ältere niedergelassene Kollegen/innen, die vorhatten ggf. noch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus praktizieren zu wollen, werden sich dies angesichts der schlechteren Honorierung ebenfalls überlegen.
- Als Kompromiss können Inhaber/innen von Kassensitzen bevorzugt Privatversicherte oder Selbstzahler behandeln. Das würde auch nicht dazu beitragen, die Grenzen der schon existenten Zwei-Klassen-Medizin abzubauen, sondern die Zustände nur noch weiter verschärfen.
Bedenken Sie abschließend auch noch folgende verquere Logik:
Im Jahr 2025 beruhte eine nicht unerhebliche Anzahl von Krankschreibungen auf psychischen Problematiken. Die Regierungsparteien sind sich einig, dass in Deutschland zu wenig gearbeitet wird. Ist es dann logisch, Betroffenen die psychotherapeutischen Möglichkeiten zu restringieren, mittel- bis längerfristig wieder ins Erwerbsleben einzusteigen?
Wir hoffen auch auf Ihre Unterstützung in dieser Sache!
Kürzung der PT-Honorare
15.03.26 08:14
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am vergangenen Mittwoch beschlossen, die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen zum 01.04.2026 um 4,5% abzusenken.
Quelle: Nachrichtenmeldung auf der Seite der KBV
Übereinstimmend mit dem Vorsitzenden der KVB, Herrn Dr. Gassen, sehen wir dies als eine "fatale Entscheidung an, die zulasten der psychisch erkrankten Menschen gehe und zusätzlich die Psychotherapeuten massiv beeinträchtige". Die Kürzung betrifft so gut wie alle antragspflichtigen und antragsfreien psychotherapeutischen Leistungen inkl. der psychotherapeutische Sprechstunde oder der Akutbehandlung.
Berufsverbände wie die DGVT, in der wir organisiert sind, haben bereits Protest sowie Widerstand gegen die Maßnahme angekündigt.
Wollen Sie diese Aktionen mit unterstützen, können Sie z.B. die bereits laufende Online-Petition mit unterschreiben.
Quelle: Nachrichtenmeldung auf der Seite der KBV
Übereinstimmend mit dem Vorsitzenden der KVB, Herrn Dr. Gassen, sehen wir dies als eine "fatale Entscheidung an, die zulasten der psychisch erkrankten Menschen gehe und zusätzlich die Psychotherapeuten massiv beeinträchtige". Die Kürzung betrifft so gut wie alle antragspflichtigen und antragsfreien psychotherapeutischen Leistungen inkl. der psychotherapeutische Sprechstunde oder der Akutbehandlung.
Berufsverbände wie die DGVT, in der wir organisiert sind, haben bereits Protest sowie Widerstand gegen die Maßnahme angekündigt.
Wollen Sie diese Aktionen mit unterstützen, können Sie z.B. die bereits laufende Online-Petition mit unterschreiben.
Ausfälle im Januar 2026
02.01.26 11:05
Im Januar 2026 kommt es zu folgenden Änderungen im Betriebsablauf der Praxis:
- Am Donnerstag, den 15.01.2026 muss aufgrund eines externen Termins die Telefonsprechstunde von 9.00 bis 10.15 Uhr ausfallen.
- Am Dienstag, den 20.01.2026 ist die Praxis wegen einer ganztägigen Fortbildung geschlossen. Daher findet an diesem Tag auch keine Telefonsprechstunde statt.
Frohe Weihnachten
22.12.25 10:12

Das Praxisteam wünscht
Frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch in's neue Jahr!
Die Praxis ist vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.
Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste
08.12.25 07:24
Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
- Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
- Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
- Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
- Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
- Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
- Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
- Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
Motivation
08.12.25 07:02
Eine ausreichende Motivation ist mithin eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Psychotherapie.
Woran erkennt man eine nicht ausreichende Motivation?
Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.
Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.
Woran erkennt man eine nicht ausreichende Motivation?
- Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil der Hausarzt Ihnen eine entsprechende Überweisung ausgestellt hat, es Ihnen am Ende einer Reha oder eines (teil-)stationären Aufenthalts (Psychiatrie, Tagesklinik) empfohlen wurde oder die Krankenkasse Ihnen gedroht, das Krankengeld zu einzuschränken.
- Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil Sie denken, dass andere Menschen (z.B. Familienmitglieder, Partner/in, Arbeitgeber etc.) das von Ihnen erwarten.
- Sie haben selbst keinen wirklichen Leidensdruck, etwas in Ihrem Leben nachhaltig verändern zu wollen.
- Sie sind nicht bereit über die Therapiestunden hinaus eigenverantwortlich Zeit und Aufwand in den Therapieprozess zu investieren.
- Arbeit, Familie, Freizeit oder andere Verpflichtungen usw. nehmen in Ihrem Leben bereits so viel Zeit in Anspruch, dass keine weiteren zeitlichen Ressourcen mehr vorhanden sind.
Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.
Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.
TI-Desaster - die Zweite
17.11.25 06:41
Unter massivem Druck aus der Ärzteschaft hat die GEMATIK am 15.11.2025 einer Verlängerung der Frist für den Tausch der elektronischen Heilberufausweise (eHBA) zugestimmt. Die Frist für den Austausch wurde damit bis Mitte 2026 verlängert. Diese Verlängerung gilt auch für den Tausch der Praxisausweise (SMC-B). Die Probleme beim Kartenhersteller MediSign bleiben allerdings weiterhin bestehen.
In unserer Praxis wurde am 16.11.2025 auch als Letztes der neue eHBA in Betrieb benommen. Die Praxis ist damit für die ECC-Verschlüsselung rundum bereits ausreichend gerüstet.
In unserer Praxis wurde am 16.11.2025 auch als Letztes der neue eHBA in Betrieb benommen. Die Praxis ist damit für die ECC-Verschlüsselung rundum bereits ausreichend gerüstet.
TI-Desaster bei MediSign
11.11.25 06:42
Gemäß einer EU-Verordnung gelten ab 01.01.2026 neue Verschlüsselungsrichtlinien innerhalb der Telematik-Infrastruktur. (TI). Dies hat zur Folge, dass bei allen Teilnehmern/innen innerhalb der TI (Praxen, Apotheken, Krankenhäuser) die entsprechenden Zertifikatskarten getauscht werden müssen. Diese Karten befinden sich zweimalig in den Lesegeräten für die Versichertenkarten und auf dem sog. elektronischen Heilberufe-Ausweis (eHBA). Letzterer ist notwendig für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das TI-interne Mailsystem (KIM).
Die vier Hersteller dieser Karten haben daher großflächige Tauschprogramme gestartet. Wir konnten im Rahmen dieser Austauschprogramme bereits den Praxisausweis (SMC-B) sowie die Zertifikatskarte des Kartenlesers (gSMC-KT) tauschen und erfolgreich in Betrieb nehmen.
In Bezug auf den Tausch der eHBAs patzt derzeit in erheblichem Ausmaß das Unternehmen MediSign. Hier hat man mitten in dieser Hochphase des Betriebs ein neues System eingeführt, was zur Folge hatte, dass derzeit keine Kommunikation mit den Landespsychotherapeutenkammern mehr möglich ist. In der Folge können zig-Tausende von eHBAs derzeit nicht validiert und produziert werden. In dieses Chaos hat sich zwischenzeitlich sogar die GEMATIK als TI-Aufsichtsbehörde eingeschaltet und MediSign zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese stark verharmlosende Pressemitteilung von MediSign kann hier eingesehen werden. Diese Vorgänge haben insgesamt schon zu einem erheblichen Vertrauensverlust in diesen Anbieter geführt, was durch mittlerweile fast 500 überwiegend negative Bewertungen bei Google eindrucksvoll belegt wird.
Der YouTube-Kanal der Computer-Zeitschrift c't hat sich ebenfalls der Thematik angenommen:
Nachdem wir mehrere Wochen lang erfolglos versuchen haben, bei MediSign einen Folgeantrag für unseren eHBA zu stellen, haben wir nun den Dienstleister (SHC+Care) gewechselt und binnen einer Woche einen neuen eHBA und eine weitere Woche später die entsprechenden PINs bekommen. Somit ist die nahtlose Weiterführung des Praxisbetriebs und der TI auch nach dem 31.12.2025 gewährleistet.
Es bleibt jedoch zu befürchten, dass bis zum Stichtag längst nicht alle fälligen Ausweise und Karten getauscht werden können. Die GEMATIK hält an der Deadline fest und lehnt eine Verlängerung der Frist ab.
Die vier Hersteller dieser Karten haben daher großflächige Tauschprogramme gestartet. Wir konnten im Rahmen dieser Austauschprogramme bereits den Praxisausweis (SMC-B) sowie die Zertifikatskarte des Kartenlesers (gSMC-KT) tauschen und erfolgreich in Betrieb nehmen.
In Bezug auf den Tausch der eHBAs patzt derzeit in erheblichem Ausmaß das Unternehmen MediSign. Hier hat man mitten in dieser Hochphase des Betriebs ein neues System eingeführt, was zur Folge hatte, dass derzeit keine Kommunikation mit den Landespsychotherapeutenkammern mehr möglich ist. In der Folge können zig-Tausende von eHBAs derzeit nicht validiert und produziert werden. In dieses Chaos hat sich zwischenzeitlich sogar die GEMATIK als TI-Aufsichtsbehörde eingeschaltet und MediSign zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese stark verharmlosende Pressemitteilung von MediSign kann hier eingesehen werden. Diese Vorgänge haben insgesamt schon zu einem erheblichen Vertrauensverlust in diesen Anbieter geführt, was durch mittlerweile fast 500 überwiegend negative Bewertungen bei Google eindrucksvoll belegt wird.
Der YouTube-Kanal der Computer-Zeitschrift c't hat sich ebenfalls der Thematik angenommen:
Nachdem wir mehrere Wochen lang erfolglos versuchen haben, bei MediSign einen Folgeantrag für unseren eHBA zu stellen, haben wir nun den Dienstleister (SHC+Care) gewechselt und binnen einer Woche einen neuen eHBA und eine weitere Woche später die entsprechenden PINs bekommen. Somit ist die nahtlose Weiterführung des Praxisbetriebs und der TI auch nach dem 31.12.2025 gewährleistet.
Es bleibt jedoch zu befürchten, dass bis zum Stichtag längst nicht alle fälligen Ausweise und Karten getauscht werden können. Die GEMATIK hält an der Deadline fest und lehnt eine Verlängerung der Frist ab.
Weihnachtsferien
11.11.25 06:40
Bitte schon einmal vormerken:
Die Praxis ist über die Weihnachstfeiertage sowie zwischen den Jahren
Vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen!
In dieser Zeit finden keine telefonischen Sprechstunden statt.
Die Erreichbarkeit via E-Mail ist stark eingeschränkt.
Die Praxis ist über die Weihnachstfeiertage sowie zwischen den Jahren
Vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen!
In dieser Zeit finden keine telefonischen Sprechstunden statt.
Die Erreichbarkeit via E-Mail ist stark eingeschränkt.
Keine Telefonsprechstunden am 16.10.2025
12.10.25 15:15
Aus betrieblichen Gründen findet am Donnerstag, den 16.10.2025 keine telefonische Sprechstunde statt!
Neues Angebot: Tiergestützte Intervention
01.10.25 10:54
Wir freuen uns, dass wir ab sofort als zusätzliche Leistung in der Praxis auch tiergestützte Interventionen anbieten können.
Zur Durchführung konnten Frau Annette Pache als Therapiebegleithunde-Führerin und Therapiebegleithund Jani gewonnen werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Webseite und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich dafür interessieren.
Zur Durchführung konnten Frau Annette Pache als Therapiebegleithunde-Führerin und Therapiebegleithund Jani gewonnen werden.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Webseite und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich dafür interessieren.
Elektronische Patientenakte (ePA)
30.09.25 08:07

Ab 01.10.2025 wird flächendeckend und verbindlich die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Die ePA ist eine von Patienten/innen geführte und verwaltete Sammlung von gesundheitsrelevanten Dokumenten.
- Haben Sie der Erstellung Ihrer ePA nicht explizit widersprochen (hierüber sollten Sie von Ihrer Krankenkasse informiert worden sein), wird für Sie eine ePA angelegt. Ein Widerspruch ist auch nachträglich zu jeder Zeit noch möglich.
- Der Zugang zur ePA geschieht über eine ePA-App oder die App der jeweiligen Krankenkasse. Diese App läuft auf einem Smartphone und die Einrichtung ist nicht trivial.
- Für die Aufklärung bzgl. der ePA snd die Krankenkassen zuständig, ebenso für den Support. In unserer Praxis werden Info-Flyer der KBV vorgehalten. Weitere Informationen finden Sie bei der Gematik und auf den Infoseiten der KBV.
- Die ePA ist nicht identisch mit der Behandlungsakte, die etwa in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis geführt wird.
- Nur Sie als Patient/in vergeben entsprechende Zugriffsberechtigungen für das Lesen, Herunterladen, Ändern oder Löschen von Dokumenten innerhalb der ePA.
- In unserer Praxis werden nur solche Dokumente in die ePA hochgeladen, bei denen wir zum Upload verpflichtet sind und Dokumente, bei denen wir explizit dazu autorisiert werden.
Kommunikation
23.09.25 12:46
Sämtliche Kommunikation innerhalb der Psychotherapie unterliegt sowohl der Schweigepflicht wie auch der Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinie der KBV.
Dies bedeutet im Detail:
Dies bedeutet im Detail:
- Persönliche Kommunikation außerhalb der Therapiesitzungen findet entweder über Telefon oder die Messenger-Funktion der Epikur-Patienten-App statt.
- Persönliche Kommunikation über unverschlüsselte E-Mail-Systeme oder Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegramm etc. ist nicht zulässig.
- Ein Erstkontakt per E-Mail ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass unverschlüsselter E-Mail-Verkehr mitgelesen werden kann.
- Die Übermittlung personenbezogen Daten (z.B. Befunde, Befundberichte, Arztbriefe etc.) an Praxen, Krankenhäuser oder Patienten/innen erfolgt nur über sichere und verschlüsselte Kommunikationskanäle wie das TI-interne KIM-System, die elektronische Patientenakte oder in Ausnahmefällen über verschlüsselte E-Mail-Systeme.
- Videotermine können nur über KV-zertifizierte Systeme (wir nutzen RedConnect) durchgeführt werden. Systeme sind Zoom, Skype, Teams, WebEx o.ä. sind nicht zulässig.
Praxis geschlossen
13.09.25 07:01
Von Montag, den 29.09.2025 bis Donnerstag, den 02.10.2025
Ist die Praxis wegen Urlaub geschlossen!
In dieser Zeit finden keine Telefonsprechstunden statt.
Ist die Praxis wegen Urlaub geschlossen!
In dieser Zeit finden keine Telefonsprechstunden statt.
Hinweise für Privatpatienten/innen
31.08.25 07:18
Bei privater Krankenversicherung bitte ich folgende Hinweise zu beachten:
- Bitte prüfen Sie vorab, ob und in welchem Umfang in Ihrem Vertrag die Kosten für Psychotherapie übernommen werden.
- Die entsprechenden Gebührensätze für Psychotherapie nach GOÄ sind nach über 20 Jahren leider nicht mehr zeitgemäß und daher erfolgt die Abrechnung nicht mehr mit Faktor 2,3 sondern mit Faktor 3,0 bis 3,5.
- Entscheiden Sie dann selbst, ob Sie ggf. nicht erstattete Differenzbeträge selbst übernehmen wollen.
- Meine Rechnungen haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen - unabhängig davon, wie schnell die private Krankenversicherung Ihnen die Kosten tatsächlich erstattet. Überschreitungen dieser Zahlungsfrist haben den Eintritt ins Mahnverfahren sowie den Abbruch der Behandlung zur Folge.
Ausfallhonorar
29.08.25 08:50
In folgenden Fällen muss Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden:
Ausfallhonorare sind branchenüblich und belaufen sich auf 50,- Euro pro ausgefallene Therapiestunde.
Aus diesen Gründen werden vor einer ersten Terminvereinbarung immer ihre vollständigen Kontaktdaten erfasst, damit ggf. eine Ausfallrechnung zugestellt werden kann.
- Sie erscheinen ohne Rückmeldung gar nicht zu einem Termin.
- Sie sagen einen Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab.
- Sie verschieben einen Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Ausfallhonorare sind branchenüblich und belaufen sich auf 50,- Euro pro ausgefallene Therapiestunde.
Aus diesen Gründen werden vor einer ersten Terminvereinbarung immer ihre vollständigen Kontaktdaten erfasst, damit ggf. eine Ausfallrechnung zugestellt werden kann.
Achtung bei Anfragen
21.08.25 09:23
Unter den folgenden Bedingungen kann ich Ihnen bei entsprechenden
Terminanfragen in der Regel nicht weiterhelfen:
Terminanfragen in der Regel nicht weiterhelfen:
- Sie sind unter 18 Jahre alt.
- Sie suchen explizit eine psychoanalytische, tiefenpsychologische oder systemische Psychotherapie.
- Sie sind auf der Suche nach gruppentherapeutischen Angeboten.
- Sie haben von Ihrem Hausarzt eine Überweisung zur Fachrichtung Psychiatrie bekommen.
- Sie rufen für eine dritte Person (Familienangehörige/r, Partner, Klient/in) an.
- Sie sind auf der Suche nach verkehrspsychologischen Dienstleistungen (MPU-Beratung und Vorbereitung, Fahreignungsseminar oder Sperrzeitverkürzung).
Wege zum Erstgespräch
21.08.25 09:10
Folgende Wege können zu einem Erstgespräch führen:
- Sie melden sich während der Telefon-Sprechzeiten und wir klären, ob und ggf. wann ein Erstgespräch stattfinden kann.
- Sie registrieren sich auf der Online-Warteliste und werden kontaktiert, wenn wieder freie Kapazitäten zur Verfügung.
- Sie wenden sich an die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116 117. Mit einem Dringlichkeitscode vom Hausarzt geht es ggf. etwas schneller.
- Sie nutzen Apps wie TAMLY, um geeignete Therapeuten/innen der gewünschten Fachrichtung im festgelegten Umfeld zu finden und informiert zu werden, sobald diese telefonisch erreichbar sind. Mit TAMLY können Sie auch Ihre Kontaktaufnahmen verwaltung und dokumentieren.
- Als Versicherte/r der AOK Baden-Württemberg können Sie sich auch speziell an Therapeuten/innen wenden, die im Facharzt-Programm des MediVerbunds organisiert sind. Diese Behandler/innen verfügen über zusätzliche Stundenkontigente nur für AOK-Versicherte.
Warum wurde ich von der Warteliste genommen?
19.08.25 08:55
Die Warteliste wird derzeit nach verschiedenen Kriterien ausgedünnt (ggf. auch für einige Zeit geschlossen), da aller Voraussicht nach auch in absehbarer Zeit nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Kriterien für die Entfernung eines Eintrags von der Warteliste sind:
Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, die momentan leider unumgänglich ist.
Kriterien für die Entfernung eines Eintrags von der Warteliste sind:
- Unvollständige und/oder widersprüchliche Angaben
- Zeitwünsche, die komplett außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis liegen
- Zeitpunkt des letzten Therapieantrags ist innerhalb der Zwei-Jahres-Frist
- Anfragen, die eindeutig in den KJP-Bereich fallen, für den ich keine Zulassung habe
- Anfragen für Dritte
- Anhand der Angaben ist bereits keine ausreichende Passung zur erwarten
- Nicht ausreichende Kompetenz für die Behandlung spezieller Thematiken
Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, die momentan leider unumgänglich ist.
Neue Telefon-Sprechzeiten
19.08.25 08:22
Ab Montag, dem 18.08.2025 gelten meine neuen Telefonsprechzeiten:
Dienstag von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr und
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr.
Achtung:
Die Angaben in Apps wie Tamly oder auf anderen Portalen könnten ggf. nicht mehr aktuell sein.
Bitte rufen Sie nur zu den neuen Sprechzeiten an!
Dienstag von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr und
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr.
Achtung:
Die Angaben in Apps wie Tamly oder auf anderen Portalen könnten ggf. nicht mehr aktuell sein.
Bitte rufen Sie nur zu den neuen Sprechzeiten an!
Warum es so ist, wie es ist ...
19.08.25 08:14
Ein netter kleiner Beitrag von ARD extra3 zum Thema
"Suche nach Therapieplätzen":
Warteliste
19.08.25 08:09
Ab sofort können sich interessierte Patienten/innen auf einer Online-Warteliste registrieren, falls aktuell keine Termine bzw. Therapieplätze verfügbar sind.
Hier geht's direkt zur Registrierung für die Warteliste.
Diese Funktion wird vom Lieferanten meiner Praxisverwaltungssoftware EPIKUR zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass zur Aufnahme in die Warteliste einige Angaben verpflichtend gemacht werden müssen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen. Es können nur Anfragen mit vollständigen (!) Angaben berücksichtigt werden.
Im Anschluss erhalten Sie einen Zugang zur EPIKUR-Patienten-App, in der Sie ihre Angaben verwalten und ggf. ändern können.
Sie erhalten automatisch in regelmäßigen Abständen (derzeit alle 3 Monate) eine Anfrage, ob Ihr Bedarf noch aktuell ist.
Bitte prüfen Sie vor dem Eintragen auf der Warteliste, ob Ihre verfügbaren Zeiten mit meinen Sprechzeiten kompatibel sind. Einträge, bei denen dies offensichtlich nicht der Fall ist, werden kommentarlos wieder von der Warteliste entfernt.
Hier geht's direkt zur Registrierung für die Warteliste.
Diese Funktion wird vom Lieferanten meiner Praxisverwaltungssoftware EPIKUR zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass zur Aufnahme in die Warteliste einige Angaben verpflichtend gemacht werden müssen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen. Es können nur Anfragen mit vollständigen (!) Angaben berücksichtigt werden.
Im Anschluss erhalten Sie einen Zugang zur EPIKUR-Patienten-App, in der Sie ihre Angaben verwalten und ggf. ändern können.
Sie erhalten automatisch in regelmäßigen Abständen (derzeit alle 3 Monate) eine Anfrage, ob Ihr Bedarf noch aktuell ist.
Bitte prüfen Sie vor dem Eintragen auf der Warteliste, ob Ihre verfügbaren Zeiten mit meinen Sprechzeiten kompatibel sind. Einträge, bei denen dies offensichtlich nicht der Fall ist, werden kommentarlos wieder von der Warteliste entfernt.

