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Gesundheitspolitik, die Nächste ...

Aus dem Newsletter der KBV vom 04.06.2026:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent nicht beanstanden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen kritisiert die Entscheidung, aber auch die Art der Kommunikation des Ministeriums:

„Es ist schlechter Stil, dass wir aus Medienberichten zur Kenntnis nehmen mussten, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Psychotherapie nicht beanstanden wird“, sagte Gassen den PraxisNachrichten. Aus Sicht der KBV hätte das Ministerium den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom März beanstanden müssen. Damals hatte der EBA gegen die Stimmen der Ärzteseite eine Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten beschlossen.

Die Haltung des Ministeriums kann der KBV-Chef nicht nachvollziehen: „Dieses Vorgehen ist stillos und zeugt von Gleichgültigkeit gegenüber den Problemen der psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen. Wir gehen fest davon aus, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist.“

Kommentar:
Liebe Frau Gesundheitsministerin Warken, wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Ausdruck der absoluten Geringschätzung gegenüber unserem Berufsstand bedanken.
Gleichzeitig hoffen wir, dass Sie niemals in die Verlegenheit kommen mögen, selbst psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, die sie zuvor kaputt gespart haben.

ZDF-Frontal vom 02.06.26

Die ZDF-Frontal-Sendung von gestern Abend bringt es noch einmal deutlich auf den Punkt:

Die bereits startgehabten Honorarkürzungen sowie die noch geplanten Einschnitte innerhalb der sog. Gesundheitsreform werden neben fraglichen kurzfristigen Entlastungen vor allem dazu führen, dass
  • die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz für Betroffene noch länger werden,
  • die längerfristigen Folgen vor allem für Kinder und Jugendliche, die akut nicht mehr versorgt werden können, dramatisch ausfallen werden und
  • alle betroffenen Praxisinhaber/innen unter den zu erwartenden finanziellen Einschnitten nicht mehr vernünftig wirtschaftlich arbeiten können. Es wird daher notwendig sein, die zukünftige Strukturierung des Praxisbetriebs jetzt schon zu überdenken.


Praxen nicht kaputt sparen!

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Der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht weitreichende Veränderungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die psychotherapeutische Versorgung vor. Trotz der großen Auswirkungen soll das Gesetz bereits vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Änderungen Praxisbetrieb

Bitte beachten Sie folgende Änderungen im Praxisbetrieb:

Am Mo, den 27.04.2026 ist die Praxis wegen eines externen Termins geschlossen.
Am Di, den 28.04.2026 findet keine Telefonsprechstunde statt.

Am Fr, den 01.05.2026 ist die Praxis geschlossen.

Am Do, den 14.05. (Christi Himmelfahrt)
und Fr, den 15.05. 2026 ist die Praxis geschlossen.

Vom 26.05. bis 29.05.2026 ist die Praxis wegen Urlaub geschlossen.

Am Do, den 04.06. (Fronleichnam)
und Fr, den 05.06. 2026 ist die Praxis geschlossen.

Am Mi, den 17.06. ist die Praxis aus organisatorischen Gründen geschlossen.

Vortrag: Kneipp und Psychotherapie

Am Dienstag, den 21.04.2026 um 19.30 Uhr werde ich im Kurhaus Bad Mergentheim einen Vortrag zur Anwendung der Kneipp'schen Prinzipien in der ambulanten und stationären Psychotherapie für den Kneipp-Verein Bad Mergentheim halten.

Schauen Sie bei Interesse gerne herein!

FN-Artikel erschienen

In ihrer Ausgabe vom 04.04.2026 haben die Fränkischen Nachrichten über die Honorarkürzungen für Psychotherapeuten berichtet.

Der Artikel von Simon Retzbach, zu dem ich auch ein Statement abgegeben haben, kann
hier eingesehen werde.

Komplettes Unverständnis

Am 15.07.2025 wurde die Praxis Opfer eines Verstoßes gegen §185 und 186 StGB ("Hassrede im Netz") in Form einer Google-Bewertung, die eindeutig dazu dienen sollte, die Praxis sowie den Inhaber zu diskreditieren sowie in seiner Ehre zu verletzen. Die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatverdächtigen Personen sind hinlänglich bekannt und es wurde zeitnah Strafanzeige erstattet.

Mit Bescheid vom 14.01.2026 wurde nun nach Ermittlungen von sechs Monaten Dauer seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen mitgeteilt, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung ausreichend seien. Insbesondere wird der Umstand herausgestellt, dass eine Anfrage an Google hinsichtlich des verwendeten Accounts unbeantwortet geblieben sei, während die Beschuldigten den Tatvorwurf (selbstverständlich) bestritten.

Von Seiten der Praxis besteht komplettes Unverständnis bzgl. des Ausgangs dieses
Verfahrens. Offensichtlich ist es in diesem Land weiterhin möglich, mit irgendwelchen fiktiven Daten ein Google-Konto zu eröffnen, um unter diesem Accountnamen im Schutz der vermeintlichen Anonymität andere Menschen oder Institutionen zu beleidigen oder zu diskreditieren, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss, da ein übermächtiger Internetkonzern in seiner Hybris die notwendige Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden verweigert.

Zwar wurde die erwähnte Google-Bewertung auf unseren Antrag binnen kurzer Zeit wieder gelöscht, es bleibt aber weiterhin der unangenehme Nachgeschmack, dass anscheinend das Internet weiterhin einen rechtsfreien Raum bietet, in dem strafbare Handlungen ohne Konsequenzen möglich sind.

Wir werden trotzdem mit Hilfe unseres Rechtsanwalts prüfen, in wiefern ggf. weitere Schritte möglich sind.

Relaunch Website

Mit dem heutigen Tag geht die Webseite der Praxis in neuer Form online.
Sowohl im Stil wie auch der inhaltlichen Aufmachung wurden zahlreiche Ergänzungen und Neuerungen eingearbeitet. Im Laufe der nächsten Zeit werden noch weitere Ergänzungen folgen.
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