Konsiliarberichte
15.07.26 08:47 eingefügt in: Psychotherapie | Information
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgenden Umstand hin:
Für die ordnungsgemäße Beantragung einer Psychotherapie ist zwingend ein Konsiliarbericht des behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen in der Praxis zu gegebener Zeit ausgehändigt und sollen in der Haus- oder Facharztpraxis ausgefüllt und danach zurückgebracht werden.
Es gibt immer einmal wieder Fälle, in denen von den vier Seiten des Konsiliarberichts nur eine Seite ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wurde. Bitte kontrollieren Sie dies direkt vor Ort und lassen Sie fehlende Angaben unmittelbar nachtragen. Die vier Seiten des Konsiliarberichts haben unterschiedliche Adressaten - daher reicht es nicht, wenn nur die erste Seite ausgefüllt wird.
Sollte Ihnen auch nicht nachvollziehbaren Gründen das Ausstellen des Konsiliarberichts (wie unlängst in einem Fall hier passiert) verweigert werden, bitte ich um umgehende Mitteilung. Haus- oder Fachärzte können zwar innerhalb des Konsiliarberichts Bedenken aus somatischer Sicht formulieren oder bestimmte Auflagen erteilen, sie dürfen Ihnen jedoch nicht die Ausstellung des Berichts komplett verweigern, weil diese Ärzte in ihrer persönlichen Haltung der Meinung sind, der betreffende Patient bräuchte eigentlich gar keine Psychotherapie. Zögern Sie in in solchen Fällen nicht, direkten Kontakt mit der Landesärztekammer in Stuttgart aufzunehmen und ein solches Fehlverhalten dort zur Kenntnis zu bringen.
Für die ordnungsgemäße Beantragung einer Psychotherapie ist zwingend ein Konsiliarbericht des behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen in der Praxis zu gegebener Zeit ausgehändigt und sollen in der Haus- oder Facharztpraxis ausgefüllt und danach zurückgebracht werden.
Es gibt immer einmal wieder Fälle, in denen von den vier Seiten des Konsiliarberichts nur eine Seite ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben wurde. Bitte kontrollieren Sie dies direkt vor Ort und lassen Sie fehlende Angaben unmittelbar nachtragen. Die vier Seiten des Konsiliarberichts haben unterschiedliche Adressaten - daher reicht es nicht, wenn nur die erste Seite ausgefüllt wird.
Sollte Ihnen auch nicht nachvollziehbaren Gründen das Ausstellen des Konsiliarberichts (wie unlängst in einem Fall hier passiert) verweigert werden, bitte ich um umgehende Mitteilung. Haus- oder Fachärzte können zwar innerhalb des Konsiliarberichts Bedenken aus somatischer Sicht formulieren oder bestimmte Auflagen erteilen, sie dürfen Ihnen jedoch nicht die Ausstellung des Berichts komplett verweigern, weil diese Ärzte in ihrer persönlichen Haltung der Meinung sind, der betreffende Patient bräuchte eigentlich gar keine Psychotherapie. Zögern Sie in in solchen Fällen nicht, direkten Kontakt mit der Landesärztekammer in Stuttgart aufzunehmen und ein solches Fehlverhalten dort zur Kenntnis zu bringen.
