Information
Komplettes Unverständnis
17.01.26 15:06
Am 15.07.2025 wurde die Praxis Opfer eines Verstoßes gegen §185 und 186 StGB ("Hassrede im Netz") in Form einer Google-Bewertung, die eindeutig dazu dienen sollte, die Praxis sowie den Inhaber zu diskreditieren sowie in seiner Ehre zu verletzen. Die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatverdächtigen Personen sind hinlänglich bekannt und es wurde zeitnah Strafanzeige erstattet.
Mit Bescheid vom 14.01.2026 wurde nun nach Ermittlungen von sechs Monaten Dauer seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen mitgeteilt, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung ausreichend seien. Insbesondere wird der Umstand herausgestellt, dass eine Anfrage an Google hinsichtlich des verwendeten Accounts unbeantwortet geblieben sei, während die Beschuldigten den Tatvorwurf (selbstverständlich) bestritten.
Von Seiten der Praxis besteht komplettes Unverständnis bzgl. des Ausgangs dieses Verfahrens. Offensichtlich ist es in diesem Land weiterhin möglich, mit irgendwelchen fiktiven Daten ein Google-Konto zu eröffnen, um unter diesem Accountnamen im Schutz der vermeintlichen Anonymität andere Menschen oder Institutionen zu beleidigen oder zu diskreditieren, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss, da ein übermächtiger Internetkonzern in seiner Hybris die notwendige Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden verweigert.
Zwar wurde die erwähnte Google-Bewertung auf unseren Antrag binnen kurzer Zeit wieder gelöscht, es bleibt aber weiterhin der unangenehme Nachgeschmack, dass anscheinend das Internet weiterhin einen rechtsfreien Raum bietet, in dem strafbare Handlungen ohne Konsequenzen möglich sind.
Wir werden trotzdem mit Hilfe unseres Rechtsanwalts prüfen, in wiefern ggf. weitere Schritte möglich sind.
Mit Bescheid vom 14.01.2026 wurde nun nach Ermittlungen von sechs Monaten Dauer seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen mitgeteilt, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung ausreichend seien. Insbesondere wird der Umstand herausgestellt, dass eine Anfrage an Google hinsichtlich des verwendeten Accounts unbeantwortet geblieben sei, während die Beschuldigten den Tatvorwurf (selbstverständlich) bestritten.
Von Seiten der Praxis besteht komplettes Unverständnis bzgl. des Ausgangs dieses Verfahrens. Offensichtlich ist es in diesem Land weiterhin möglich, mit irgendwelchen fiktiven Daten ein Google-Konto zu eröffnen, um unter diesem Accountnamen im Schutz der vermeintlichen Anonymität andere Menschen oder Institutionen zu beleidigen oder zu diskreditieren, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss, da ein übermächtiger Internetkonzern in seiner Hybris die notwendige Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden verweigert.
Zwar wurde die erwähnte Google-Bewertung auf unseren Antrag binnen kurzer Zeit wieder gelöscht, es bleibt aber weiterhin der unangenehme Nachgeschmack, dass anscheinend das Internet weiterhin einen rechtsfreien Raum bietet, in dem strafbare Handlungen ohne Konsequenzen möglich sind.
Wir werden trotzdem mit Hilfe unseres Rechtsanwalts prüfen, in wiefern ggf. weitere Schritte möglich sind.
Relaunch Website
01.10.25 10:09
Mit dem heutigen Tag geht die Webseite der Praxis in neuer Form online.
Sowohl im Stil wie auch der inhaltlichen Aufmachung wurden zahlreiche Ergänzungen und Neuerungen eingearbeitet. Im Laufe der nächsten Zeit werden noch weitere Ergänzungen folgen.
Sowohl im Stil wie auch der inhaltlichen Aufmachung wurden zahlreiche Ergänzungen und Neuerungen eingearbeitet. Im Laufe der nächsten Zeit werden noch weitere Ergänzungen folgen.
