Vortrag: Kneipp und Psychotherapie

Am Dienstag, den 21.04.2026 um 19.30 Uhr werde ich im Kurhaus Bad Mergentheim einen Vortrag zur Anwendung der Kneipp'schen Prinzipien in der ambulanten und stationären Psychotherapie für den Kneipp-Verein Bad Mergentheim halten.

Schauen Sie bei Interesse gerne herein!

FN-Artikel erschienen

In ihrer Ausgabe vom 04.04.2026 haben die Fränkischen Nachrichten über die Honorarkürzungen für Psychotherapeuten berichtet.

Der Artikel von Simon Retzbach, zu dem ich auch ein Statement abgegeben haben, kann
hier eingesehen werde.

Eilmeldung

EILMELDUNG
In einer bislang beispiellosen und weithin als „historisch“ bezeichneten Entscheidung haben führende Vorstände von sechs gesetzlichen Krankenkassen angekündigt, aus Gründen der Solidarität und der Gerechtigkeit, freiwillig 4,5 % ihres Jahreseinkommens in einen Sondertopf zur Unterstützung der psychotherapeutischen Versorgung einzuzahlen. Das sind bei Einkommen um 300.000 € hohe fünfstellige Beträge.

Hintergrund sei – so heißt es aus Kreisen der Kassen – die zuletzt beschlossene Absenkung der Vergütung im psychotherapeutischen Bereich ab dem 1.4.2026. Man wolle „ein Zeichen setzen“ und „Verantwortung übernehmen“.

Insider berichten, dass sich weitere Vorstände anschließen wollen. In Summe könnte so schon jetzt ein mittlerer sechsstelliger Betrag für die psychotherapeutische Versorgung zusammenkommen.

In ersten Reaktionen aus Fachkreisen wird diese Initiative als „überraschend großzügig“ und „starkes Signal gelebter Solidarität“ gewertet. Besonders hervorgehoben wird, dass die Initiative freiwillig und ohne politischen Druck erfolgt sei.

Ein Sprecher der Initiative formulierte es so:
„Wenn schon 4,5 %, dann für alle. Und bei der Höhe unserer Gehälter können wir das leicht stemmen."

Beobachter weisen allerdings darauf hin, dass ein derart ausgeprägtes Maß an Solidarität im Gesundheitswesen bisher einzigartig sei. Ob sich dieses Modell auch in den kommenden Quartalen wiederholt wird, bleibt abzuwarten.

Kommentar:
Toll. Als wir das gehört haben, waren wir völlig gerührt. Es reicht sicherlich nicht aus, um die Verluste in unseren Praxen vollständige auszugleichen. Aber es ist eine noble Geste, die hoffentlich Schule macht und über den 01.04.26 hinaus Bestand hat!

Wenn Sie das wirklich geglaubt haben, sind Sie leider auf einen April-Scherz hereingefallen …

Pressetermin

Im Zuge der Proteste gegen die geplanten Kürzungen der Psychotherapie-Honorare zum 01.04.2026 haben die Fränkischen Nachrichten in unserer Praxis um eine Stellungnahme zu den Maßnahmen angefragt. Über dieses Engagement der Lokalpresse sind wir sehr erfreut und haben einem Interview zugestimmt.

Am heutigen Montag, den 30.03.2026 wird es einen Pressetermin geben, bei dem wir Gelegenheit haben, die Sicht der psychotherapeutischen Seite vorzutragen, damit in den nächsten Tagen in den Fränkischen Nachrichten darüber berichtet werden kann.

Wir hoffen, dass damit unseren Anliegen auf noch breiterer Front in die Öffentlichkeit getragen werden kann.

Gleichzeitig kündigt sich neues Ungemach an: Für den heutigen Tag ist die Bekanntgabe der ersten Ergebnisse der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums geplant, die weitere Maßnahmen erarbeiten soll, um die Krankenkassen zu entlasten.

Notwendigkeitsbescheinigungen

In der jüngsten Zeit erreichten uns eine Reihe von Anfragen, bei denen es darum ging, dass teilweise verzweifelte Eltern für die bevorstehende Aufnahme in den Eltern-Kind-Bereich einer hiesigen Klinik um die Ausstellung einer entsprechenden Notwendigkeitsbescheinigung für sich selbst geben haben. Es sei ihnen so von Seiten der besagten Klinik mitgeteilt worden und sie seien aufgefordert worden, sich an Psychotherapeuten/innen oder Psychiater/innen zu wenden.

Eine solche Bescheinigung setzt einen bereits länger andauernden ambulanten Therapieprozess voraus, bei dem an einem bestimmten Punkt die Entscheidung getroffen wird, dass der ambulante Rahmen nicht mehr ausreichend für die Behandlung der vorliegenden Problematik ist. Diese Voraussetzungen ist in den genannten Fällen nicht gegeben. Es besteht darüber hinaus auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Sprechstundentermins die Notwendigkeit im in aller Regel sehr knappen Zeitrahmen abzuschätzen.

Darüber hinaus ist aus fachlicher Sicht mehr als fraglich, warum in einem solchen Fall die Kosten übernommen werden sollen, wenn zuvor noch nicht einmal eine ambulante Behandlung in Anspruch genommen wurde. Die alleinige Begründung, das Kind doch nicht alleine in die Klinik gehen lassen zu können, reicht unserer Erfahrung nach nicht aus.

Aus diesem Grund unser klares Statement:
Wir lassen uns auf diese Weise nicht zu Erfüllungsgehilfen dieser Klinik instrumentalisieren!

Wir bitten Sie daher, von solchen Anfragen Abstand zu nehmen.

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