Ausfallhonorar
29.08.25 08:50 eingefügt in: Psychotherapie
In folgenden Fällen muss Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden:
Ausfallhonorare sind branchenüblich und belaufen sich auf 50,- Euro pro ausgefallene Therapiestunde.
Aus diesen Gründen werden vor einer ersten Terminvereinbarung immer ihre vollständigen Kontaktdaten erfasst, damit ggf. eine Ausfallrechnung zugestellt werden kann.
- Sie erscheinen ohne Rückmeldung gar nicht zu einem Termin.
- Sie sagen einen Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab.
- Sie verschieben einen Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Ausfallhonorare sind branchenüblich und belaufen sich auf 50,- Euro pro ausgefallene Therapiestunde.
Aus diesen Gründen werden vor einer ersten Terminvereinbarung immer ihre vollständigen Kontaktdaten erfasst, damit ggf. eine Ausfallrechnung zugestellt werden kann.