Ausfallhonorar

In folgenden Fällen muss Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden:
  • Sie erscheinen ohne Rückmeldung gar nicht zu einem Termin.
  • Sie sagen einen Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab.
  • Sie verschieben einen Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
In allen diesen Fällen ist es nicht mehr möglich, den freien Zeitslot wieder neu zu vergeben, so dass mir dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen würde.

Ausfallhonorare sind branchenüblich und belaufen sich auf
50,- Euro pro ausgefallene Therapiestunde.

Aus diesen Gründen werden vor einer ersten Terminvereinbarung immer ihre vollständigen Kontaktdaten erfasst, damit ggf. eine Ausfallrechnung zugestellt werden kann.