Hinweise für Privatpatienten/innen

Bei privater Krankenversicherung bitte ich folgende Hinweise zu beachten:
  • Bitte prüfen Sie vorab, ob und in welchem Umfang in Ihrem Vertrag die Kosten für Psychotherapie übernommen werden.
  • Die entsprechenden Gebührensätze für Psychotherapie nach GOÄ sind nach über 20 Jahren leider nicht mehr zeitgemäß und daher erfolgt die Abrechnung nicht mehr mit Faktor 2,3 sondern mit Faktor 3,0 bis 3,5.
  • Entscheiden Sie dann selbst, ob Sie ggf. nicht erstattete Differenzbeträge selbst übernehmen wollen.
  • Meine Rechnungen haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen - unabhängig davon, wie schnell die private Krankenversicherung Ihnen die Kosten tatsächlich erstattet. Überschreitungen dieser Zahlungsfrist haben den Eintritt ins Mahnverfahren sowie den Abbruch der Behandlung zur Folge.