Notwendigkeitsbescheinigungen
26.03.26 12:23 eingefügt in: Psychotherapie
In der jüngsten Zeit erreichten uns eine Reihe von Anfragen, bei denen es darum ging, dass teilweise verzweifelte Eltern für die bevorstehende Aufnahme in den Eltern-Kind-Bereich einer hiesigen Klinik um die Ausstellung einer entsprechenden Notwendigkeitsbescheinigung für sich selbst geben haben. Es sei ihnen so von Seiten der besagten Klinik mitgeteilt worden und sie seien aufgefordert worden, sich an Psychotherapeuten/innen oder Psychiater/innen zu wenden.
Eine solche Bescheinigung setzt einen bereits länger andauernden ambulanten Therapieprozess voraus, bei dem an einem bestimmten Punkt die Entscheidung getroffen wird, dass der ambulante Rahmen nicht mehr ausreichend für die Behandlung der vorliegenden Problematik ist. Diese Voraussetzungen ist in den genannten Fällen nicht gegeben. Es besteht darüber hinaus auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Sprechstundentermins die Notwendigkeit im in aller Regel sehr knappen Zeitrahmen abzuschätzen.
Darüber hinaus ist aus fachlicher Sicht mehr als fraglich, warum in einem solchen Fall die Kosten übernommen werden sollen, wenn zuvor noch nicht einmal eine ambulante Behandlung in Anspruch genommen wurde. Die alleinige Begründung, das Kind doch nicht alleine in die Klinik gehen lassen zu können, reicht unserer Erfahrung nach nicht aus.
Aus diesem Grund unser klares Statement:
Wir lassen uns auf diese Weise nicht zu Erfüllungsgehilfen dieser Klinik instrumentalisieren!
Wir bitten Sie daher, von solchen Anfragen Abstand zu nehmen.
Eine solche Bescheinigung setzt einen bereits länger andauernden ambulanten Therapieprozess voraus, bei dem an einem bestimmten Punkt die Entscheidung getroffen wird, dass der ambulante Rahmen nicht mehr ausreichend für die Behandlung der vorliegenden Problematik ist. Diese Voraussetzungen ist in den genannten Fällen nicht gegeben. Es besteht darüber hinaus auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Sprechstundentermins die Notwendigkeit im in aller Regel sehr knappen Zeitrahmen abzuschätzen.
Darüber hinaus ist aus fachlicher Sicht mehr als fraglich, warum in einem solchen Fall die Kosten übernommen werden sollen, wenn zuvor noch nicht einmal eine ambulante Behandlung in Anspruch genommen wurde. Die alleinige Begründung, das Kind doch nicht alleine in die Klinik gehen lassen zu können, reicht unserer Erfahrung nach nicht aus.
Aus diesem Grund unser klares Statement:
Wir lassen uns auf diese Weise nicht zu Erfüllungsgehilfen dieser Klinik instrumentalisieren!
Wir bitten Sie daher, von solchen Anfragen Abstand zu nehmen.
