Elektronische Patientenakte (ePA)
30.09.25 08:07 eingefügt in: Psychotherapie
Ab 01.10.2025 wird flächendeckend und verbindlich die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Die ePA ist eine von Patienten/innen geführte und verwaltete Sammlung von gesundheitsrelevanten Dokumenten.
- Haben Sie der Erstellung Ihrer ePA nicht explizit widersprochen (hierüber sollten Sie von Ihrer Krankenkasse informiert worden sein), wird für Sie eine ePA angelegt. Ein Widerspruch ist auch nachträglich zu jeder Zeit noch möglich.
- Der Zugang zur ePA geschieht über eine ePA-App oder die App der jeweiligen Krankenkasse. Diese App läuft auf einem Smartphone und die Einrichtung ist nicht trivial.
- Für die Aufklärung bzgl. der ePA snd die Krankenkassen zuständig, ebenso für den Support. In unserer Praxis werden Info-Flyer der KBV vorgehalten. Weitere Informationen finden Sie bei der Gematik und auf den Infoseiten der KBV.
- Die ePA ist nicht identisch mit der Behandlungsakte, die etwa in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis geführt wird.
- Nur Sie als Patient/in vergeben entsprechende Zugriffsberechtigungen für das Lesen, Herunterladen, Ändern oder Löschen von Dokumenten innerhalb der ePA.
- In unserer Praxis werden nur solche Dokumente in die ePA hochgeladen, bei denen wir zum Upload verpflichtet sind und Dokumente, bei denen wir explizit dazu autorisiert werden.