Komplettes Unverständnis
17.01.26 15:06 eingefügt in: Information
Am 15.07.2025 wurde die Praxis Opfer eines Verstoßes gegen §185 und 186 StGB ("Hassrede im Netz") in Form einer Google-Bewertung, die eindeutig dazu dienen sollte, die Praxis sowie den Inhaber zu diskreditieren sowie in seiner Ehre zu verletzen. Die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatverdächtigen Personen sind hinlänglich bekannt und es wurde zeitnah Strafanzeige erstattet.
Mit Bescheid vom 14.01.2026 wurde nun nach Ermittlungen von sechs Monaten Dauer seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen mitgeteilt, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung ausreichend seien. Insbesondere wird der Umstand herausgestellt, dass eine Anfrage an Google hinsichtlich des verwendeten Accounts unbeantwortet geblieben sei, während die Beschuldigten den Tatvorwurf (selbstverständlich) bestritten.
Von Seiten der Praxis besteht komplettes Unverständnis bzgl. des Ausgangs dieses Verfahrens. Offensichtlich ist es in diesem Land weiterhin möglich, mit irgendwelchen fiktiven Daten ein Google-Konto zu eröffnen, um unter diesem Accountnamen im Schutz der vermeintlichen Anonymität andere Menschen oder Institutionen zu beleidigen oder zu diskreditieren, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss, da ein übermächtiger Internetkonzern in seiner Hybris die notwendige Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden verweigert.
Zwar wurde die erwähnte Google-Bewertung auf unseren Antrag binnen kurzer Zeit wieder gelöscht, es bleibt aber weiterhin der unangenehme Nachgeschmack, dass anscheinend das Internet weiterhin einen rechtsfreien Raum bietet, in dem strafbare Handlungen ohne Konsequenzen möglich sind.
Wir werden trotzdem mit Hilfe unseres Rechtsanwalts prüfen, in wiefern ggf. weitere Schritte möglich sind.
Mit Bescheid vom 14.01.2026 wurde nun nach Ermittlungen von sechs Monaten Dauer seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen mitgeteilt, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung ausreichend seien. Insbesondere wird der Umstand herausgestellt, dass eine Anfrage an Google hinsichtlich des verwendeten Accounts unbeantwortet geblieben sei, während die Beschuldigten den Tatvorwurf (selbstverständlich) bestritten.
Von Seiten der Praxis besteht komplettes Unverständnis bzgl. des Ausgangs dieses Verfahrens. Offensichtlich ist es in diesem Land weiterhin möglich, mit irgendwelchen fiktiven Daten ein Google-Konto zu eröffnen, um unter diesem Accountnamen im Schutz der vermeintlichen Anonymität andere Menschen oder Institutionen zu beleidigen oder zu diskreditieren, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss, da ein übermächtiger Internetkonzern in seiner Hybris die notwendige Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden verweigert.
Zwar wurde die erwähnte Google-Bewertung auf unseren Antrag binnen kurzer Zeit wieder gelöscht, es bleibt aber weiterhin der unangenehme Nachgeschmack, dass anscheinend das Internet weiterhin einen rechtsfreien Raum bietet, in dem strafbare Handlungen ohne Konsequenzen möglich sind.
Wir werden trotzdem mit Hilfe unseres Rechtsanwalts prüfen, in wiefern ggf. weitere Schritte möglich sind.
Ausfälle im Januar 2026
02.01.26 11:05 eingefügt in: Psychotherapie
Im Januar 2026 kommt es zu folgenden Änderungen im Betriebsablauf der Praxis:
- Am Donnerstag, den 15.01.2026 muss aufgrund eines externen Termins die Telefonsprechstunde von 9.00 bis 10.15 Uhr ausfallen.
- Am Dienstag, den 20.01.2026 ist die Praxis wegen einer ganztägigen Fortbildung geschlossen. Daher findet an diesem Tag auch keine Telefonsprechstunde statt.
Frohe Weihnachten
22.12.25 10:12 eingefügt in: Psychotherapie

Das Praxisteam wünscht
Frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch in's neue Jahr!
Die Praxis ist vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.
Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste
08.12.25 07:24 eingefügt in: Psychotherapie
Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
- Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
- Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
- Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
- Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
- Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
- Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
- Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
Motivation
08.12.25 07:02 eingefügt in: Psychotherapie
Eine ausreichende Motivation ist mithin eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Psychotherapie.
Woran erkennt man eine nicht ausreichende Motivation?
Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.
Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.
Woran erkennt man eine nicht ausreichende Motivation?
- Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil der Hausarzt Ihnen eine entsprechende Überweisung ausgestellt hat, es Ihnen am Ende einer Reha oder eines (teil-)stationären Aufenthalts (Psychiatrie, Tagesklinik) empfohlen wurde oder die Krankenkasse Ihnen gedroht, das Krankengeld zu einzuschränken.
- Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil Sie denken, dass andere Menschen (z.B. Familienmitglieder, Partner/in, Arbeitgeber etc.) das von Ihnen erwarten.
- Sie haben selbst keinen wirklichen Leidensdruck, etwas in Ihrem Leben nachhaltig verändern zu wollen.
- Sie sind nicht bereit über die Therapiestunden hinaus eigenverantwortlich Zeit und Aufwand in den Therapieprozess zu investieren.
- Arbeit, Familie, Freizeit oder andere Verpflichtungen usw. nehmen in Ihrem Leben bereits so viel Zeit in Anspruch, dass keine weiteren zeitlichen Ressourcen mehr vorhanden sind.
Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.
Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.
