Ti-Desaster - die Dritte

Das Chaos bei der Herstellung neuer elektronischer Heilberufeausweise (eHBA) nimmt kein Ende:
Nachdem insbesondere die Firma medisign seit dem Herbst 2025 immer wieder negativ in die Schlagzeilen geraten ist, reisst die Serie der Pannen nicht ab. Gemäß einem
Artikel auf heise online vom 19.02.2026, der sich auf einen Blog-Eintrag der Firma medisign vom selben Datum bezieht, werden zwar mittlerweile eHBAs ausgeliefert, jedoch tritt bei allen ab Anfang 2026 produzierten Ausweisen eine Fehlkonfiguration im Personalisierungsprozess auf. Die betroffenen Ausweise wurden bereits zurückgerufen und müssen erneut getauscht werden. Über die genaue Anzahl der betroffenen Ausweise schweigt medisign mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse.

Patienten unserer Praxis müssen sich keine Sorgen machen, da wir unseren eHBA über einem anderen Anbieter bezogen haben und die TI-Anbindung weiterhin kontinuierlich gewährleistet ist.

Komplettes Unverständnis

Am 15.07.2025 wurde die Praxis Opfer eines Verstoßes gegen §185 und 186 StGB ("Hassrede im Netz") in Form einer Google-Bewertung, die eindeutig dazu dienen sollte, die Praxis sowie den Inhaber zu diskreditieren sowie in seiner Ehre zu verletzen. Die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatverdächtigen Personen sind hinlänglich bekannt und es wurde zeitnah Strafanzeige erstattet.

Mit Bescheid vom 14.01.2026 wurde nun nach Ermittlungen von sechs Monaten Dauer seitens der Staatsanwaltschaft Ellwangen mitgeteilt, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung ausreichend seien. Insbesondere wird der Umstand herausgestellt, dass eine Anfrage an Google hinsichtlich des verwendeten Accounts unbeantwortet geblieben sei, während die Beschuldigten den Tatvorwurf (selbstverständlich) bestritten.

Von Seiten der Praxis besteht komplettes Unverständnis bzgl. des Ausgangs dieses
Verfahrens. Offensichtlich ist es in diesem Land weiterhin möglich, mit irgendwelchen fiktiven Daten ein Google-Konto zu eröffnen, um unter diesem Accountnamen im Schutz der vermeintlichen Anonymität andere Menschen oder Institutionen zu beleidigen oder zu diskreditieren, ohne dass eine Strafe befürchtet werden muss, da ein übermächtiger Internetkonzern in seiner Hybris die notwendige Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden verweigert.

Zwar wurde die erwähnte Google-Bewertung auf unseren Antrag binnen kurzer Zeit wieder gelöscht, es bleibt aber weiterhin der unangenehme Nachgeschmack, dass anscheinend das Internet weiterhin einen rechtsfreien Raum bietet, in dem strafbare Handlungen ohne Konsequenzen möglich sind.

Wir werden trotzdem mit Hilfe unseres Rechtsanwalts prüfen, in wiefern ggf. weitere Schritte möglich sind.

Ausfälle im Januar 2026

Im Januar 2026 kommt es zu folgenden Änderungen im Betriebsablauf der Praxis:
  • Am Donnerstag, den 15.01.2026 muss aufgrund eines externen Termins die Telefonsprechstunde von 9.00 bis 10.15 Uhr ausfallen.
  • Am Dienstag, den 20.01.2026 ist die Praxis wegen einer ganztägigen Fortbildung geschlossen. Daher findet an diesem Tag auch keine Telefonsprechstunde statt.

Frohe Weihnachten

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Das Praxisteam wünscht

Frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch in's neue Jahr!

Die Praxis ist vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.

Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste

Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
  • Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
  • Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
  • Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
  • Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
  • Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
  • Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
  • Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Nur bei diesen Aufträgen ist auch die Honorierung durch den Auftraggeber sichergestellt.

Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.

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